Schweizer Holz Förderung SHF
Die Schweizer Holz Förderung ist als Verein gemäss Art. 60ff. ZGB organisiert und wird von WaldSchweiz, Holzindustrie Schweiz (HIS) und dem Verband Schweizer Hobelwerke (VSH) gemeinsam getragen. Sie haben den SHF-Fonds 1949 gegründet.
Das bei den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer eingeforderte SHF-Inkasso ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Aufgaben des Vereins Schweizer Holz Förderung sowie der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben von WaldSchweiz und seiner kantonalen Mitgliederorganisationen. Die Beitragsleistungen der Waldeigentümer an den SHF sind im Waldgesetz des Kantons Luzern verankert. So macht der Kanton u.a. öffentliche Beiträge an die Wiederbewaldung, die Jungwaldpflege oder an Seilkraneinsätze ausserhalb Schutzwald, von der Abrechnung der SHF-Beiträge abhängig. Abzurechnen ist dieser Nutzungsbeitrag über alle geerntete und verkaufte Sortimente, mit 50 Rappen je Festmeter Holzmasse, erhoben.
Die SHF-Inkassostelle Luzern wird durch die Geschäftsstelle WaldLuzern geführt. Sie erstellt auch die jährliche Abrechnung und ist Auskunftsstelle für Waldeigentümer bei Fragen zur Schweizer Holzförderung und zum Einzug der Beiträge. Die Fonds-Rechnung wird jährlich durch die Revisionsstelle WaldLuzern und die beteiligten Organisationen geprüft.
SHF kurz erklärt
SHF-Reglement Kanton Luzern
SHF-Richtlinie WaldSchweiz
Kontakt SHF-Inkassostelle Luzern:
WaldLuzern - Inkasso Holzförderung
Schellenrain 5, 6210 Sursee
Telefon 041 925 80 44 ¦ eMail